SISSI Schützt Immer Sofort Schicke Ideen !
… stellen Sie sich Ihre Design-Idee als goldene Lore in eleganter aerodynamischer Form vor, die wir so zutage fördern und als Hingucker / eye catcher für Ihr Unternehmen schützen lassen, dass Ihre Adressaten / Kunden es einfach nicht mehr übersehen können …
Neuheit – Etwas Neues machen um etwas Neues zu sehen
Warum dieser etwas flapsige Spruch „SISSI Schützt Immer Sofort Schicke Ideen !“? Nun ja, auch ästhetische Neuschöpfungen müssen „neu“ in rechtlichem Sinne sein. Zwar wird im Gesetz keine absolute Neuheitsanforderung wie im Patentrecht formuliert, jedoch kann auch die etwas aufgeweichte relative Neuheitsanforderung im Designrecht eine Hürde werden – in der patentanwaltlichen Praxis zeigt es sich allzu häufig, dass speziell im Bereich von Design-Schutzrechten das Neuheitserfordernis eine kritische Hürde ist, die vor dem Wunsch rechtsbeständiger Schutzrechte ernst genommen werden muss. Ein Designer gerät schnell in eine Zwickmühle, wenn er/sie nicht entscheiden kann oder möchte, ob sich Designschutz rentiert (finanziell rechnet). Gerade weil Design nur durch Sehen und Zeigen erfasst werden kann, muss hier besonders darauf geachtet werden, dass im Eifer des Gefechts von Neuentwicklungen keine neuheitsschädlichen Vorveröffentlichungen erfolgen. Daher sei hier durch obigen Slogan die plakative Anregung gegeben, sich frühzeitig zu überlegen, ob es sich wirtschaftlich lohnen könnte, seine Entwürfe schützen zu lassen.
Was ist ausreichend „eigenartig“ ?
Ein Design-Schutzrecht ist schnell angemeldet und eingetragen. Rechtssicherheit erlangen Sie allein durch die Eintragung noch nicht. Denn im Gegensatz zu einem Markenlogo erfordert ein (Produkt-)Design einen ästhetischen Mehrwert gegenüber vorbekanntem Formenschatz. Will heißen: Rechtssicherheit gibt es nur dann, wenn sich Ihr Entwurf nach dem Ermessen eines Richters von bisherigen Formen/Designs abhebt. Somit ist beim Design eine besonders sorgfältige Vorabrecherche erforderlich, um patentanwaltlich beurteilen zu können, ob ein Richter Ihr Designschutzrecht im Streitfall auch als rechtsbeständig erachtet. Verstehen Sie es daher als gut-/ernstgemeinten Rat, Designschutzrechte nicht ohne patentanwaltliche Beratung anzumelden – Sie könnten zu einem Schein-Schutzrecht gelangen, welches mehr Risiko als Rechtssicherheit für Sie bedeutet.
Länderstrategie
Es gibt wie auch bei Patenten oder Marken die Möglichkeit, international anzumelden, um Designschutz auf möglichst einfache Weise in einer Vielzahl von Ländern zu erhalten. Planen Sie die Hinterlegung von einer Vielzahl von Mustern in einer Anmeldung, kann die internationale Anmeldung sogar Kostenvorteile liefern, oder flexibler sein als eine Anmeldung in Deutschland oder Europa. Dank des s.g. Prioritätsrechtes können Sie Ihr Territorium/Revier, in welchem Sie sich markenrechtlich absichern möchten, abschließend auch erst nach sechs Monaten ab Erstanmeldung definieren, ohne Risiko, dass Ihnen jemand zuvorkommt.
Zeit- und Kostenrahmen
Bei Designs ist eine pauschale Prognose zum Kostenrahmen sehr schwierig, insbesondere da die Recherche recht aufwändig werden kann. Aufgrund uneinheitlicher oder unvollständiger Datenbanken, und aufgrund des Umstandes, dass nicht-Design-Veröffentlichungen eine hohe Relevanz haben, ist die Designrecherche besonders „kniffelig“. Wollen Sie ein Design für die Möbelbranche oder für Fahrräder anmelden? Dort gibt es eine Fülle vorbekannter Designs, und die Recherche wird notgedrungen umfangreich. Auch eine Veröffentlichung auf einer Messe vor einigen Jahren im Ausland kann dabei ein Schutzhindernis sein. Hat Ihr Unternehmen aber ein ganz neues Produkt auf den Markt gebracht, oder gar eine neue Produktkategorie geschaffen, dann kann die Recherche und Begutachtung bisheriger Designs evtl. auf schlanke Weise durchgeführt werden – nur ist nicht zu unterschätzen, dass in vielen Jurisdiktionen nicht nur für Patente, sondern auch für Designs absolute, weltweite Neuheit gefordert wird. Erfahrungsgemäß liegt der Aufwand für eine Design-Anmeldung etwas über jenem bei Marken, und deutlich unter jenem bei Patenten. Für ein individuelles Angebot kommen Sie bitte auf Revier IP zu.