Patente – Marken – Designs
drei Säulen geistigen Eigentums
Neben gesetzlich (per se) entstehendem urheberrechtlichem Schutz und Ansprüchen aus dem Wettbewerbsrecht (UWG Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) haben Sie die Möglichkeit, drei Kategorien von Schutzrechten anzumelden und dadurch Ihre Rechtsposition aktiv zu festigen, und Ihrem Unternehmen beim Agieren im Wettbewerb deutlich mehr Rechtssicherheit zu verleihen. Die drei Kategorien können sich zwar etwas überlappen (deshalb Patente u. Designs ggf. zusammen taggleich anmelden), sind jedoch ganz unterschiedlicher Natur:
- technische Ideen schützen lassen durch Patente oder Gebrauchsmuster, für bis zu 20 Jahre;
- Ihren Produkten/Dienstleistungen durch Marken einen Herkunftshinweis und ein Qualitätsversprechen einverleiben, bei Bedarf „lebenslänglich“;
- Produkte durch Design für den Endverbraucher differenzierbar machen, auch ohne technische Unterschiede, für bis zu 25 Jahre;
Für Details zu diesen drei Schutzrechten sei auf die entsprechenden Unterseiten „Patente“, „Marken“, „Designs“ verwiesen. An dieser Stelle nur die Info, dass die Kanzlei RevierIP sowohl bei der Erlangung (prosecution) als auch der Durchsetzung (litigation) jedes dieser Schutzrechte unterstützen kann, sei es in Deutschland, sei es für ganz Europa.
Individuelle Dienstleistungen
Im Gewerblichen Rechtsschutz gibt es nur einige wenige Standard-Dienstleistungen, nicht zuletzt deshalb, weil jedes Schutzrecht einen individuellen Zweck verfolgen kann: soll es ein Sperrschutzrecht sein, soll es ausschließlich durch den Inhaber verwertet werden, soll es lizensiert werden, steht ein reales Produkt dahinter? Auch eine (vergleichsweise überschaubare) Markenanmeldung kann nicht mit einer anderen Markenanmeldung verglichen werden, insbesondere da die jeweilige Anmeldung zweckgerichtet hinterlegt werden sollte. Eine abschließende Klassifizierung der Dienstleistungen wäre in der Tat sehr schwierig. Daher sei an dieser Stelle auch auf die Unterseite „Rechtsgebiete“ verwiesen. Insofern möchte die Kanzlei RevierIP auch von Kostenpauschalen oder vermeintlichen Angeboten zu vordefinierten Leistungspaketen Abstand nehmen. Wünschen Sie eine Beratung und Unterstützung, so kommen Sie bitte zwecks individueller Vorgehensweise auf die Kanzlei zu.
Sei es im Zusammenhang mit einer eigenen Anmeldung, sei es im Rahmen eines Wettbewerbs-Screenings, um Ihre gewerblichen Handlungsmöglichkeiten ausloten zu können: Die Kanzlei Revier IP unterstützt Ihr Unternehmen dabei, die Rechtssicherheit im wirtschaftlichen Wettbewerb zu erhöhen, ohne dass Sie dabei von Ihrem bisherigen Erfolgsrezept abweichen müssen, und neue Ideen wirtschaftlich verwertbar zu machen – auf Patentdeutsch: einen möglichst rechtssicheren Weg von der Invention bis hin zur marktreifen Innovation bereiten, beispielsweise auch durch Lizenz- oder Vorrechts- und Abgrenzungsvereinbarungen.
Um den für die aktuelle Wettbewerbs-Situation Ihres Unternehmens optimalen Beratungsumfang definieren zu können, bitte Kontakt mit Revier IP aufnehmen.
Wirtschaftliche Verwertung Ihres Geistigen Eigentums
Kosten für Gewerbliche Schutzrechte können auch nach erfolgter Anmeldung mit der Zeit stark ansteigen, insbesondere wenn es nicht um ein einzelnes Design- oder Markenschutzrecht geht, sondern um ein sehr internationales Markenportfolio oder um ein sehr breites Patentportfolio. Wird eine zunächst kostenoptimiert für Deutschland hinterlegte Patentanmeldung zum Patent erteilt und auch in diversen anderen Ländern angemeldet, können sich die Kosten im dritten, vierten, fünften…Jahr je nach Übersetzungskosten, Auslandsvertretungs-Kosten und Prüfungs- und Jahresgebühren in vielen Konstellationen durchaus auf einen sechsstelligen Betrag kumulieren. Demnach besteht grundsätzlich auch bereits ab dem Tag der Erstanmeldung in vielen Fällen Interesse an einer wirtschaftlichen Verwertung der Schutzrechte, insbesondere durch Lizensierung bzw. Lizenzvergabe.
Die Kanzlei RevierIP hilft Ihnen, die Möglichkeiten auszuschöpfen, die seitens der Patent- und Markenämter angeboten werden, um Ihre Lizenz- bzw. Veräußerungsbereitschaft zu signalisieren. Die Kanzlei RevierIP unterstützt Sie auch gern bei der Suche nach entsprechenden Dienstleistungsgebern für eine aktive Suche nach Verwertungsmöglichkeiten am Markt u. berät Sie parallel dazu hinsichtlich der Optionen, welche Ihnen diesbezüglich amtsseitig bereitgestellt werden können.
Bitte kommen Sie bei Bedarf auf die Kanzlei zu. Erfahrungsgemäß können Kosten eingespart werden, wenn die Beratung bzgl. wirtschaftlicher Verwertung möglichst eng im Zusammenhang mit der rechtlichen Beratung erfolgt und zeitlich abgestimmt wird. Demnach sollte auch die Auswahl des entsprechenden Dienstleisters nicht willkürlich erfolgen.
Von der Invention zur Innovation
Der Innovationsprozess ist je nach Technologie, Dienstleistung und/oder Branche sehr verschieden, insbesondere auch was den erforderlichen Zeitrahmen bis zur Marktreife betrifft. Die optimale Herangehensweise vor dem Ziel, Ihre Invention auch zur Marktreife zu bringen, wir sich nur dann definieren lassen, wenn dabei auch der Kosten- und Zeitrahmen bzgl. der Erlangung und Verwertung von Gewerblichen Schutzrechten berücksichtigt wird. Eine Patentanwaltskanzlei kann Sie dabei unterstützen, die Risiken und Kosten und Entscheidungszeitpunkte, also die Weggabelungen auf dem Weg von der Invention bis zur Innovation, klarer zu erkennen und bewusster mit adäquater Ausrüstung (genug Proviant) einschlagen zu können.
Wirtschaftlichkeit – Handlungsoptionen – Strategie
Gewerbliche Schutzrechte sollen unternehmerische Entscheidungen erleichtern können und unternehmerische Schritte auch erst ermöglichen oder zumindest rechtssicher untermauern. Vor diesem Hintergrund ist jedes Gewerbliche Schutzrecht ein Ergebnis von strategischen und wirtschaftlichen Überlegungen; beispielsweise muss bei Patentanmeldungen ein Kompromiss im Spannungsfeld zwischen defensiver Offenbarung, Kosteneffizienz, Rechtsbeständigkeit, Preisgabe von unternehmensinternem KnowHow und langfristiger Patentierungs-Strategie gefunden werden, so dass bereits der Zeitpunkt einer Patentanmeldung unter mehreren Aspekten gewählt werden muss. Damit Gewerbliche Schutzrechte weder zu finanzieller Last noch zu rechtlichen Risiken führen, sollten Sie unbedingt mit einer Patentanwaltskanzlei zusammenarbeiten, sobald es um die Erlangung von Gewerblichen Schutzrechten und/oder um die Frage des Rechtsbestands von Gewerblichen Schutzrechten Dritter geht.
Hohe Erfolgsquote bei Patent- oder Markenanmeldung
Patente und Marken sind substantiell geprüfte Schutzrechte – ggf. müssen formelle und/oder substantielle Beanstandungen des Patent- und Markenamtes überwunden werden. Ein Erfolgshonorar gibt es jedoch nicht; der Patentanwalt unterstützt Sie zunächst dabei, eine ädaquate Anmeldung zu hinterlegen, und kümmert sich in einem zweiten Schritt darum, Formalbeanstandungen zu überwinden und ggf. gegen substantielle Beanstandungen zu argumentieren, sprich: zu begründen, dass Ihre technische Invention neu und erfinderisch ist, bzw. dass Ihre Markenidee unterscheidungskräftig ist. Die Kanzlei RevIP ist stolz auf eine recht gute Statistik bzgl. Eintragungs-/Erteilungs-Wahrscheinlichkeit, und auch bzgl. Einspruchs- und Widerspruchsrisiken – denn ein Prüfungsverfahren ist erst dann erfolgreich abgeschlossen, wenn Dritte nicht o. nicht aussichtsreich gegen die Eintragung (Marke; Widerspruch) bzw. Erteilung (Patent; Einspruch) vorgehen können. Global bzw. europäisch gesehen wird gegen jede fünfte Marke widersprochen, und ein Patent, gegen das Einspruch erhoben wird, überlebt das Einspruchsverfahren unbeschadet nur mit einer 1/3 -Wahrscheinlichkeit. Bei über RevIP angemeldeten Schutzrechten machen Sie einen besseren Schnitt – Fragen Sie nach der aktuellen Statistik der Kanzlei RevierIP.