Schützen Sie Ihre Idee !
Innovationen und Kreativität brauchen Freiraum – die Kanzlei Revier IP (RevIP) stellt sich auch im Rahmen einer Bochumer Neugründung bzw. Niederlassung als unkomplizierte, effiziente Partnerin speziell auch für Gründer und Kreative auf, mit dem Schwerpunkt der Expertise auf der Erlangung von Gewerblichen Schutzrechten (Patente, Marken, Designs), um Ihnen insbesondere auch in der Anfangsphase Ihrer Unternehmungen individuell optimalen Rechtsschutz und auch zukünftige wirtschaftliche Verwertungsoptionen liefern zu können.
Gewerblicher Rechtsschutz für Ihr Geistiges Eigentum basiert dabei auf drei Säulen für mehr Rechtssicherheit – nennen wir es eine Art IP Trilogie:
Patente
Technische Schutzrechte für Vorrichtungen, Verfahren oder Verwendungen mit technischen Effekten können Sie für 20 Jahre registrieren bzw. erteilen lassen, sofern Ihre technische Idee weltweit noch neu und unveröffentlicht ist. Durch ein Prüfungsverfahren wird ermittelt, ob Ihre Idee auch „erfindungswürdig“ ist in Hinblick auf weltweit in irgendeinem X-beliebigen Land mündlich oder schriftlich veröffentlichtem, vorbekanntem Fachwissen. Dies begründet eine große Hürde, die jedoch mit einem Patentanwalt an Ihrer Seite nicht unüberwindbar ist. Interessant sind dabei die durch eine jeweilige Jurisdiktion begründeten spezifischen Optionen für Patent- oder Gebrauchsmusterschutz, zB hinsichtlich Geschäftsmethoden oder Therapieverfahren. Ab vsl. 2020 gibt es mit der Möglichkeit europaweiten Patentschutzes eine weitere strategische Option für Ihr Unternehmen…
Marken
Ihren guten Ruf und Ihr Qualitätsversprechen können Sie jederzeit auf unbegrenzte Zeit mit Marken schützen lassen, sei es nur in Deutschland, sei es für ganz Europa, sei es durch Schutz für ein Wort, für ein Bild, für einen Slogan… Wie auch das Patent ist die Marke ein substantiell geprüftes Schutzrecht und verleiht Ihnen daher vergleichsweise gute Rechtssicherheit. Ob „personal brand“ oder Unternehmensmarke, ob einzelne fokussierte Produkt-Marken oder breite Dachmarke oder differenziertes Markenportfolio – helfen Sie dem Verbraucher, sich an Ihr Unternehmen zu erinnern; etablieren Sie Markenzeichen und schaffen Sie dabei nachhaltig Werte („intangible assets“) für Ihr Unternehmen. Ein Patentanwalt kann dabei auch beim Ausarbeiten einer Markenstrategie oder beim Konzipieren von Markenzeichen unterstützen …
Designs
Form, Struktur, Linie, Farbe – Gegenstände lassen sich auf vielfältige Weise ästhetisch differenzieren. Designschutzrechte sind für bis zu 25 Jahre eintragbar, sofern Ihre Design-Entwürfe noch neu sind und sich von bisherigen Designs abheben. Designs sind Registerrechte, d.h., substantiell ungeprüft, so dass vor einer Designanmeldung saubere Vorarbeiten durch einen Patentanwalt erforderlich sind, insbesondere eine Einschätzung zum vorbekannten Formenschatz. Designs können im hart umkämpften Wettbewerb von insbesondere Konsumgütern mehr Rechtssicherheit liefern als nur die aus dem UWG und UrhG entstehenden Anspruchs-Grundlagen – nicht nur der Endverbraucher wird es Ihnen danken, wenn neben seinen erworbenen qualitativ hochwertigen Produkten keine minderwertigen Plagiate auftauchen…