Qualitätsversprechen u. Corporate Identity
…stellen Sie sich Ihre Marken-Idee als eine kupferoxidierte Lore vor, die wir so zutage fördern und als hervorstechendes Kennzeichen für Ihr Unternehmen schützen lassen, dass Ihre damit transportierten Kohlen gefragter denn je werden…
Marken müssen benutzt werden, sonst verfallen sie. Im Gegensatz zum Patent kann die Marke nicht als reines Sperr-Schutzrecht eingesetzt werden. Je nach Land sind die Anforderungen an Art und Umfang der Benutzung recht hoch (insbesondere in den USA). In Deutschland und Europa gibt es jedoch ab Anmeldung noch eine mehrjährige Schonfrist, bis die Benutzung erfolgen muss.
Halb neue Erfindungen mit ganz neuem Namen
Nicht jede Neuerung im Produkt- oder Dienstleistungsbereich ist eine bahnbrechende Innovation; möglicherweise möchten Sie Ihr technisches KnowHow auch gar nicht im Detail veröffentlichen oder möchten sich nicht den Aufwand für ein Patenterteilungsverfahren aufhalsen. Nichtsdestotrotz soll die Neuerung einen Namen bekommen, und dies lässt sich möglicherweise bereits bei gutem Kosten-Nutzen-Verhältnis im Rahmen von Markenschutz für eine Produktmarke schützen lassen. Von Interesse ist dabei u.a. auch die Frage, ob Wortmarkenschutz für den Markenbegriff als solchen anzustreben wäre, oder ob eine Wortbildkombination oder ein reines Bildlogo den besten Schutz für Ihre Neuerung liefert.
Wann ist die Markenanmeldung sinnvoll?
Insbesondere bei geplanten Unternehmungsgründen kann eine frühzeitige Anmeldung von Marken helfen, den Wettbewerb zu sondieren und sich zu vergewissern, in welchem Rahmen der geplanten Unternehmung Handlungsspielraum bzgl. der Wettbewerber gewährt werden wird. Eine Markenanmeldung ca. ein halbes Jahr vor Gründung kann helfen, die Rechtssicherheit von Anfang an zu erhöhen, und ein Zurückrudern aufgrund von Wettbewerbskollisionen vermeiden.
Markenkategorien und territoriale Aufstellung
Ob Ihre Marken-Idee als Wort, als Logo, als Wortbild-Kombination oder doch alternativ noch als Slogan oder Farb-, Klang- oder 3D-Marke anzumelden ist, lässt sich nur im Rahmen einer individuellen Markenstrategie definieren, in Abhängigkeit der Wettbewerbssituation und Ihren unternehmerischen Plänen mindestens in den nächsten zehn Jahren. Das Markenrecht liefert diverse Möglichkeiten, Ihr Unternehmen markenrechtlich breit und individuell aufzustellen. In diesem Zusammenhang ist es dann auch sinnvoll, sich zu überlegen, welche Marken in welchen Ländern besonders gut bei den Verbrauchern ankommen und auch hinsichtlich Verwendungsmöglichkeiten nützlich sind. Dank des s.g. Prioritätsrechtes können Sie Ihr Territorium/Revier, in welchem Sie sich markenrechtlich absichern möchten, abschließend auch erst nach sechs Monaten ab Erstanmeldung definieren, ohne Risiko, dass Ihnen jemand zuvorkommt.
Zeit- und Kostenrahmen
Marken können insbesondere im Rahmen von Beschleunigungsanträgen recht kurzfristig zur Eintragung gebracht werden. Zwei Monate sind machbar, üblich sind eher sechs Monate. Im Vergleich zu Patenten ist eine Investition in eine Marke vergleichsweise leicht stemmbar, auf zehn Jahre betrachtet sogar recht „günstig“. Die Amtsgebühren für Deutschland betragen ab 290Eur, für Europa ab ca. 900Eur. Rechnen Sie bitte für Deutschland mit einer Investition von 800 bis 1.5TEur bis zur Eintragung, für Europa mit einem Faktor von 2 bis 3, je nach Wettbewerbssituation und Aufwand bei der Markenrecherche.
RevierIP: weit überdurchschnittliche Erfolgsquote
Markenanmeldungen, eingereicht über die Kanzlei RevierIP, werden mit hoher Wahrscheinlichkeit ohne Widerspruchsverfahrene eingetragen. Eine Markenanmeldung ist vergleichsweise schnell und kostengünstig getätigt; zusätzlicher Zeit- und Kostenaufwand entsteht dann, wenn seitens Dritter gegen die Markeneintragung widersprochen wird. Fragen Sie nach unserer internen Statistik, die überdurchschnittlich gut ist hinsichtlich eines minimierten Risikos, dass gegen Ihre Markeneintragung Widerspruchh erhoben wird, und auch hinsichtlich des Risikos, dass Ihre Markenanmeldung aufgrund absoluter Schutzhindernisse durch das Markenamt zurückgewiesen werden könnte.
Wirtschaftliche Verwertung Ihres Geistigen Eigentums
In nicht seltenen wettbewerbsrechtlichen bzw. unternehmerischen Situationen werden Schutzrechts-Anmeldungen unausweichlich, oder die Schutzrechts-Anmeldungen werden nicht zuletzt sicherheitshalber aus Vorsichtsgründen hinterlegt. Damit sind jedoch Folgekosten verbunden, speziell bei Marken insbesondere dann, wenn eine wirtschaftliche Tätigkeit auch in Nicht-EU-Ländern erfolgen soll, und/oder wenn Ihr Unternehmen für diverse Waren und Dienstleistungen Markenschutz begehrt.
Sofern Ihr Unternehmen jedenfalls auch an einem wirtschaftlichen Nutzen der Schutzrechte interessiert ist oder die Schutzrechte nur bei monetären Rückflüssen aufrechterhalten kann bzw. möchte, so können diesbezügliche Dienstleistungen (insb. Suche nach Lizenznehmern, Ausarbeitung von Vertragswerken für die Nutzung der Schutzrechte) jeweils möglichst zeitnah nach Anmeldung des Schutzrechts in Auftrag gegeben werden. Vorteilhaft dabei ist es, wenn die Berater bereits Kenntnisse über den Werdegang der Schutzrechte, über strategische Überlegungen (ggf. zumindest teilweise Sperrwirkung gegenüber einzelner Wettbewerber o. Branchen), und über den Markt bzw. die Branche haben. Dies erleichtert nicht zuletzt die Platzierung von Dienstleistungen für wirtschaftliche Verwertung in den entsprechend gewünschten Kontext.
Die Kanzlei RevierIP hilft Ihnen beispielsweise, die Möglichkeiten auszuschöpfen, die seitens der Patent- und Markenämter angeboten werden, um Ihre Lizenz- bzw. Veräußerungsbereitschaft zu signalisieren. Die Kanzlei RevierIP unterstützt Sie auch gern bei der Suche nach entsprechenden Dienstleistungsgebern für eine aktive Suche nach Verwertungsmöglichkeiten am Markt. Bei diesbezüglichem Unterstützungsbedarf kommen Sie bitte auf die Kanzlei zu; insbesondere auch bei der Vermittlung von entsprechend spezialisierten Dienstleistern kann Unterstützung angeboten werden.